Glasversicherung

Glasversicherung in Schwäbisch Hall – Schutz bei Bruch von Gebäude- & Mobiliarverglasung

Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten bei Bruchschäden an fest eingebauten Gebäudeverglasungen (Fenster, Türen, Wintergärten) und – je nach Tarif – auch an Mobiliarverglasungen (Vitrinen, Spiegel, Glastische, Ceranfelder). Ich berate Sie in Schwäbisch Hall und Michelbach an der Bilz zu sinnvollem Umfang und passenden Tarifen – transparent und verständlich.

Kostenlose Beratung anfragen  oder anrufen: 0791 9460519

Warum eine Glasversicherung?

  • Klarer Kostenschutz: Übernahme von Reparatur- oder Austauschkosten bei Glasbruch.
  • Sinnvolle Ergänzung: Schließt Lücken, die Hausrat und Gebäudeversicherung häufig nicht abdecken.
  • Schnelle Hilfe: Unbürokratische Regulierung bei typischen Alltags- und Unwetterschäden.
  • Individuell wählbar: Nur Gebäude-, nur Mobiliar- oder kombinierter Schutz möglich.

Was ist versichert?

  • Gebäudeverglasung: Fenster, Türen, Seitenteile, Dachverglasung, Wintergärten, Duschkabinen.
  • Mobiliarverglasung: Spiegel, Vitrinen, Glastüren von Schränken, Glastische, Regalböden.
  • Kochflächen: Ceran-/Induktionskochfelder (tarifabhängig).
  • Sonderformen: Glasbausteine, Platten, Schaufenster (bei Gewerbe möglich).

Wichtig: Nicht jeder Schaden ist Glasbruch (z. B. Kratzer, Blindwerden, Undichtigkeiten). Wir klären, was eingeschlossen ist und wo Ausschlüsse gelten.

Für wen lohnt sich die Glasversicherung?

  • Eigenheimbesitzer mit großen Fensterfronten, Wintergärten oder Glasdächern.
  • Mieter – je nach Mietvertrag können Sie für Glasbruch haften.
  • Familien – erhöhte Bruchgefahr durch Alltagssituationen.
  • Design-Interieur – viel Mobiliarverglasung (Vitrinen, Glastische, Spiegel).

Beiträge & Einflussfaktoren

Die Prämie richtet sich nach Wohn-/Gebäudefläche, dem gewählten Umfang (Gebäude, Mobiliar, Kochfelder), eventuell Selbstbeteiligung und ob es sich um Miet- oder Eigentumsobjekte handelt. Ich vergleiche mehrere Anbieter und finde das passende Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wie fügt sich Glas in Ihren Gesamtschutz ein?

Bruchschäden sind oft nicht automatisch über Hausrat oder Gebäudeversicherung mitversichert. Je nach Risiko kann zusätzlich Elementarschaden-Schutz sinnvoll sein (z. B. bei Starkregen/Überschwemmung).

So gehen wir vor

  1. Check: Objekt/Haushalt, Glasflächen, besondere Risiken (Wintergarten, Duschkabine).
  2. Vergleich: Leistungen, Ausschlüsse, SB-Optionen und Bedingungen.
  3. Empfehlung: Passender Tarif – klar begründet, verständlich erklärt.
  4. Service: Unterstützung bei Änderungen und im Schadenfall.

Beratung in Schwäbisch Hall & Michelbach

FinanzConcept Schwäbisch Hall – Jeanette Taylor
Persönliche Beratung vor Ort oder online.
Telefon: 0791 9460519 · E-Mail: info@finanzconcept.de

Jetzt Termin vereinbaren

Häufige Fragen zur Glasversicherung

Ist Glas nicht in Hausrat/Gebäude bereits enthalten?

Oft nicht oder nur eingeschränkt. Die eigenständige Glasversicherung deckt Bruchschäden gezielt ab – je nach Tarif für Gebäude- und/oder Mobiliarverglasung. Gilt der Schutz auch für Cerankochfelder?

Häufig ja, aber tarifabhängig. Wir wählen einen Vertrag, in dem Kochfelder explizit mitversichert sind. Wie wird der Beitrag berechnet?

Meist nach Wohn-/Gebäudefläche, Umfang des Schutzes und gewählter Selbstbeteiligung. Was ist kein Glasbruch?

Kratzer, Blindwerden, Rahmen-/Dichtungsprobleme sind in der Regel ausgeschlossen. Erstattet werden echte Bruchschäden.